1. Objekte
Lass uns mit den Objekten starten. In diesem Kapitel lernen wir etwas über die Schwierigkeiten, Dinge zu Objekten zu machen, und zwar in einer Art und Weise, dass die beabsichtigte Aussage über das Objekt auch deutlich kommunizierbar ist.
Fragt man zehn verschiedene Personen nach der Definition eines konkreten Objektes, kann man, vereinfacht gesagt, zehn verschiedene Antworten erhalten, die sich teilweise überlappen, aber auch teilweise völlig widersprechen.
Wir werden hier auch über eine angemessene Definition des Terminus „Objekt“ reden. Aber bevor wir das tun, sollten wir darüber nachdenken, ob es überhaupt Sinn ergibt, eine Definition für das „Objekt“ zu suchen. Wäre das Leben nicht schön, wenn wir einfach die Nicht-Definition akzeptieren und jeden mit seinem eigenen Mindset denken, reden und handeln lassen?
Ja, das Leben ist schön … je unkonkreter, desto besser … allerdings fangen die Schwierigkeiten an, wenn wir mit Menschen zusammenarbeiten. Für eine gute Zusammenarbeit ist es wichtig, ein Objekt beschreiben zu können, und man versteht, warum man ein Objekt in einer Art und Weise so beschreibt, wie man es tut, und wie man es am besten beschreiben soll und warum es für eine sachliche Diskussion wichtig ist, ein Objekt sauber zu beschreiben und abzugrenzen.
Einige Dinge sind einfach … wie ein Fahrzeug, aber selbst ein Fahrzeug kann in völlig unterschiedlichen Formen auftreten.
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Ist ein Auto ein Fahrzeug?
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Ist ein Fahrrad ein Fahrzeug oder ist ein Inline-Skater ein Fahrzeug?
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Oder reden wir über ein „Eis“? Ist ein Eis zum Schlecken oder Gletscher-Eis gemeint?
Was werden wir in unserem fachlichen Leben alles beschreiben wollen? Gibt es überhaupt eine Unschärfe zum privaten Leben? Während man im privaten Leben gerne mit der Ungenauigkeit auskommt und dies auch den Reiz des Zwischenmenschlichen ausmachen kann, führen Ungenauigkeiten spätestens bei der Auslieferung zu Konflikten … Dann ist es nämlich nicht süß, dass der andere komplett daneben lag, sondern für ein Projekt und damit den schnöden Mammon gegebenenfalls fatal!
Zurück … was wollen wir eigentlich beschreiben?
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Dinge und Sachen … klar!
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Menschen, Tiere, Pflanzen … Würde schon sagen. Wenn man sagt, dass eine Sache einem Menschen gehört, muss klar sein, was ein Mensch ist und welche Eigenschaften er gegebenenfalls hat, da das Alter darlegt, ob dieser Mensch dies überhaupt besitzen darf.
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Geometrische Figuren, Flächen, Volumen … Hört sich erstmal abstrakt an, aber das Volumen ist auch etwas, was man beschreiben muss. Oder ist es mehr eine Eigenschaft? Dazu später, aber spätestens wenn man ein Grundstück definiert, kommt man um die flächige Eigenschaft nicht drum herum.
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Emotionen, Liebe und Gefühle … Wäre schön … Aber zu welchem Zweck im fachlichen Leben? In der Entertainmentbranche wäre es wahrscheinlich sinnig, wenn man die Wirkung eines Films messen und erfassen könnte.
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Handlungen, Taten … Nun wird es wirklich abstrakt, aber in meinen Augen ganz wichtig. Einer handelnden Person im Auftrag ist es je nach Arbeitsmodell sehr wichtig, was zu tun ist.
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Wetter, Schneefall, Sonnenstand … Ok, an Beispielen kommen wir nicht wirklich weiter.
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… Es gibt hier noch ganz viele Dinge.
1.1. Wikipedia: Objekt
Nutzen wir mal Wikipedia … Objekt hilft eigentlich gar nicht. Hier fangen wir maximal die ersten zwei Punkte der obigen Liste ein, die wir beschreiben wollen.
1.2. Das Ding an sich
Hier haben wir eine Definition: Ding an sich – OK, die Definition ist so „hübsch“, dass sie anstrengend ist … gehen wir mal weiter.
1.3. Res
Suchen wir was Anderes: Res. Gefällt mir irgendwie, holen wir das für uns Relevante heraus:
Eine Sache kann körperlich oder unkörperlich sein.
Eine Sache kann beschrieben werden.
Der Name einer Sache ist zweitrangig zu der Sache selbst.
Damit kann man schon ein wenig anfangen, aber reicht mir noch nicht.
1.4. Die Sache im rechtlichen Sinne
Auf zum Nächsten: Sache (Recht)
Man denkt immer, dass im Recht viele Dinge sauber definiert sind … Aber das BGB ist in meinen Augen eine Besonderheit, da man hier in vielen Dingen vom gesunden Menschenverstand ausgeht. Wie ist die Sache hier definiert:
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.
Macht mich nicht glücklich, denn ich möchte ja auch Personen, nichtkörperliche Dinge, Grundstücke, Flächen, aber auch Tiere bezeichnen (§ 90a BGB: Tiere sind keine Sachen, sie werden nur so behandelt, wenn es kein besonderes Recht gibt).
Ach ja, das Recht …
1.5. Die Entität – Axiom
Drehen wir den Spieß mal um. Was ergibt denn überhaupt Sinn zu beschreiben, damit man in der fachlichen Welt damit umgehen kann?
Beschreibbarkeit |
Das Objekt muss beschreibbar sein … Bekloppte Forderung, aber wichtig. Nichtbeschreibbare Phantasiewesen wie Gott [Sorry] sind nicht beschreibbar und an ihnen lässt sich nur schwer arbeiten. |
Abgrenzbarkeit |
Das Objekt muss abgrenzbar sein. Das heißt, dass ganz klar ersichtlich ist, was dem Objekt zugeteilt wird und was nicht. Nur so wissen wir, ob jedes Teilelement beschrieben, übergeben oder erfasst worden ist. |
Daraus entwickeln wir mal folgendes Axiom zur Objekt-Definition und nennen sie Entität. (Ich war nicht der Erste!)
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Axiom der Entität
Eine Entität ist von außen durch ihre Beschreibung abgrenzbar. |
BÄNG!
1.6. Zusammenfassung des Gedankengangs
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Problemstellung: Definitionen von Objekten sind oft subjektiv und widersprüchlich, was die professionelle Zusammenarbeit erschwert.
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Notwendigkeit: Präzise Objektbeschreibungen sind essenziell, um Missverständnisse und fatale Projektfolgen zu vermeiden.
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Herausforderung: Viele Begriffe (z. B. Fahrzeug, Mensch, Handlungen) haben Unschärfen oder variieren je nach Kontext (privat vs. fachlich).
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Recherche: Bestehende Definitionen aus Wikipedia oder dem Recht (BGB) greifen oft zu kurz oder sind für die Systematik zu unhandlich.
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Lösung (Axiom): Einführung der „Entität“ als zentraler Begriff, der durch zwei Kernforderungen definiert ist:
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Beschreibbarkeit: Das Objekt muss erfassbar sein.
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Abgrenzbarkeit: Es muss klar sein, was dazugehört und was nicht.
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2. Erzwingen von Regeln
Wir lieben Methoden und wir lieben Regeln. Nur bin ich fest der Meinung, dass eine Regel nur einen Sinn erfüllt, wenn sie auch beobachtbar und prüfbar ist. Letzteres ist eher optional, aber eine wichtige Eigenschaft.
Ich möchte darauf hinweisen, dass jede Einführung einer zwingenden Regel neben den Vorteilen eines klaren und wohlgeordneten Produktes auch einige Nachteile in seinem Kontext erzeugt:
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Implementierungskosten: Der Aufwand, eine Regel präventiv in ein komplexes Tool zu integrieren, kann immens sein.
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Wartungskosten: Regeln müssen bei Tool-Updates oder Prozessänderungen angepasst werden.
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Opportunitätskosten: Wenn eine zu harte Regel die Expertise in ihrer Arbeit behindert ("False Positives" bzw. unangemessener Aufwand gegenüber den Vorteilen), entstehen Kosten durch Zeitverlust und Frustration.
Gerade in verteilten Umgebungen nutzt es nichts, nur eine Regel zu definieren, sondern man benötigt auch das Feedback, wie und ob die Regel überhaupt umgesetzt wird. Dies nenne ich 'enforcement', auf Deutsch: 'Durchsetzung', und in meinen Augen gibt es hier zwei Haupttypen:
2.1. Die präventive Durchsetzung
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Hier wird über technische Mittel direkt verhindert, dass eine Regel überhaupt verletzt werden kann.
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Übliche Verfahren sind hier eine Einbindung der Regel direkt im Tool oder über eine Prüfung bei der Rückspielung der Änderung in das System.
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Diese Durchsetzung ermöglicht ein direktes Feedback. Es wird auch in Änderungsprozessen auf die Regel aufmerksam gemacht.
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Die hohe Toolkopplung und die Verhinderung von eventuell begründeten Ausnahmen erfordern eine enge Begleitung durch die Toolabteilung.
2.2. Die repressive Durchsetzung
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Hier bleibt das Tool, in welchem die Inhalte definiert werden, erst einmal unmodifiziert.
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Es wird aber eine nachträgliche Prüfung eingebaut, die dann über ein Dashboard oder einen Bericht direkt signalisiert, an welchen Stellen gegen die Regel verstoßen wurde.
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Hier ist es wichtig, einen Kommunikationskanal zu etablieren, damit über diesen Verstoß auch direkt informiert wird. Gibt es keine Verbindlichkeit im Team, so werden die Regelverstöße nicht geahndet und verlieren an Akzeptanz.
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Der Bericht sollte auch niemals zur Messung einer Arbeitsleistung verwendet werden, da ansonsten die Nutzbarkeit verloren geht. Mitarbeitende bekommen sehr schnell heraus, wie man die 'richtigen' Informationen einfügt, damit der Report ruhig ist. Daher ist der Bericht als Unterstützung zu verwenden und darf nicht als Teil eines 'Blame-Game' genutzt werden.
Als kleine Diskussion nun die Eigenschaften dieser beiden Verfahren im Vergleich:
| Kriterium | Präventiv | Repressiv |
|---|---|---|
Kommunikation von Regel-Änderung |
Es wird direkt eine Rückmeldung gegeben, aus der abgeleitet werden kann, dass es eine neue Regel gibt. |
Durch die verspätete Rückmeldung über den Bericht wird erst im Nachhinein informiert. Dies kann dazu führen, dass zusätzliche Arbeit entsteht, die vermieden worden wäre, wäre die Regel bereits bei der Änderung bekannt gewesen. |
Technischer Aufwand |
Meist ist es aufwändig, eine Regelung im Bearbeitungstool direkt so zu integrieren, dass die Zurückführung von inhaltlichen Änderungen in das System geprüft wird. Ist der Datentransfer so gestaltet, dass eine lokale oder abgekoppelte Datenbank erst in ein Hauptsystem übergeführt werden muss, kann die Prüfung gegebenenfalls beim Rückübertrag stattfinden. Der Nachteil der nachträglichen Kommunikation einer Regel bleibt hier aber teilweise bestehen. |
Eine Berichterstellung zu implementieren ist meist einfacher, als sich in das Autoren-Tool direkt einzuklinken. Hier ist ein entsprechender Zugang zu den Rohdaten erforderlich sowie die Verteilung des Berichtes. Auch ist bei vielen Regelprüfungen darauf zu achten, dass es nicht zu viele unterschiedliche Berichte gibt, die zu verfolgen sind. Auch ist die Urheberschaft einer Änderung oder eines Moduls zu definieren, da ansonsten die Regelverletzung nicht adressiert werden kann. |
Flexibilität |
Durch die harte Einführung der Erzwingung können Prozessänderungen oder -abweichungen nur dann implementiert werden, wenn auch der Regelsatz angepasst ist. Auch sind temporäre, notwendige Abweichungen nicht möglich, sodass die Arbeit dann blockiert ist. |
Es kann bewusst von einer Regel abgewichen werden, was dann im Report erscheint. Hier kann eine Ausnahmebehandlung definiert werden bzw. ein Problembericht, über den dann die finale, regelkonforme Arbeit dokumentiert angefordert wird. Dies ist flexibler für Ad-hoc-Situationen, kann aber einen kontinuierlichen, schleichenden Qualitätsverfall einleiten. Daher ist die Zahl der Regelverletzungen und Ausnahmebehandlungen kontinuierlich zu beobachten und zu prüfen. |
Akzeptanz |
Eine präventive Regel-Durchsetzung erschwert die Arbeit, sofern eine Regel nicht beachtet wurde. Hier ist es sehr wichtig, dass über den Zweck und Inhalt der Regel direkt im Tool aufmerksam gemacht wird und eine Lösungsmöglichkeit oder ein -verfahren dargelegt wird. Ist dies nicht der Fall, kann dies sogar so weit führen, dass ein Arbeitsprodukt nicht abgeschickt werden kann und die Arbeit daher umsonst war. Dies führt zu einer sehr hohen Frustration. |
Ein Berichtswesen wird meist erst einmal nur aufgenommen. Je nach intrinsischer oder extrinsischer Motivationslage werden die Mängel eigenständig bearbeitet. Hier ist es wichtig, eine enge Verbindung und Verantwortung auch seitens der Leitung (Projekt oder Disziplin) zu pflegen, damit diese Mängel auch nachhaltig von den für das Arbeitsprodukt Verantwortlichen behoben werden. Hier ist es auch wichtig, direkt zu zeigen, wie ein Mangel behoben werden kann. |
2.3. Alternative, abgestufte Verfahren
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Warnungen statt Blockade: Statt eines präventiven Verfahrens kann eine direkte Rückmeldung gegeben werden, dass gerade gegen eine Regel verstoßen wird. Dies kann dann bestätigt und trotzdem abgesendet werden. Der Vorteil dieses Verfahrens ist das Beibehalten der Flexibilität und das direkte Feedback. Nachteilig ist hier zu benennen, dass zusätzlich ein Report erforderlich sein wird, über den die Warnungen gesammelt und konsolidiert auf Akzeptanz bewertet werden.
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Qualitäts-Kennziffern: Statt einer Warnung wird ein Qualitäts-KPI für ein Artefakt oder einen Satz von Artefakten ausgegeben. Hier kann auch die Vollständigkeit von Artefakten geprüft werden, sofern die Ausarbeitung eines Artefaktes in mehreren Schritten durchgeführt wird. Jede Verletzung einer Regel führt zu einem Abzug. Vorteilhaft ist hier, eine konsolidierte Übersicht mit einem klaren motivatorischen Ziel darzustellen. Auch kann bereits bei der Eingabe auf eine Regelverletzung hingewiesen werden. Dies benötigt allerdings nochmals die doppelte Implementierung: sowohl im Autoren-Tool als auch als konsolidierender Bericht.
Abhängig von der Schwere der Konsequenz der Regelverletzung kann hier differenziert werden. Probleme, die zu einer schweren Folge für das Produkt oder Unternehmen führen, sollten vermieden werden ("präventiv"). Probleme, die eher stilistische oder nur zu Aufwand in der Bearbeitung führen, eher berichtend ("repressiv").
In etablierten Organisationen kann eine Regel auch schrittweise, erst repressiv, dann präventiv, eingeführt werden. Dies bietet ausreichend Vorwarnung über eine kommende Veränderung und Erwartungshaltung.
2.4. Weitere Gedanken
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Je härter eine Regel umgesetzt wird, desto eher wird sie durch ungültige, aber scheinbar regelkonforme Eingaben umgangen.
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Eine Umsetzung einer Regelprüfung sollte nachvollziehbar ("tracebar") bidirektional auf die dazugehörige Regel abgebildet werden. Nur so ist gewährleistet, dass die Regelprüfung auch im Lebenszyklus einer Regel abgebildet ist. Ohne diese Nachvollziehbarkeit können Regeln nicht mehr verändert werden, ohne eine Inkonsistenz in deren Durchsetzung zu haben. Dies kann frustrieren, da scheinbar eine Regel gilt, obwohl sie nicht mehr auffindbar ist.